Stornierungsbedingungen
1. Grundsätzliches
a. Die UHG Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. bietet für Mitglieder und Gäste
vorbereitete Veranstaltungen und Ausfahrten an. Die Kosten und Zuschüsse aus den
Mitgliedsbeiträgen für Mitglieder (ggf. mit einer Begleitperson) und Gäste werden durch
den Vorstand in Absprache mit der Eventmanagerin und dem Heimfeldwebel festgelegt.
An diesen Veranstaltungen können grundsätzlich nur angemeldete Personen teilnehmen,
wobei Mitglieder bei der Anmeldung Vorrang vor Gästen haben, wenn die Personenzahl
begrenzt ist (z.B. Sitzplätze im Bus). Die anfallenden Kosten, die in der Regel im
Halbjahresheft ersichtlich sind oder beim Heimfeldwebel bzw. bei der Eventmanagerin
erfragt werden können, sind in voller Höhe bei der Anmeldung/Reservierung zu bezahlen.
Fixkosten wie z.B. Buskosten werden nach Festlegung durch den Vorstand durch das
Vereinskonto übernommen.
Die Nummern 2 bis 5 regeln die Stornierungsbedingungen unabhängig vom Grund der
Stornierung für die verschiedenen Veranstaltungen, so dass der UHG durch die
Stornierung von einzelnen oder mehreren Teilnehmenden kein finanzieller Schaden
entsteht.
b. Des Weiteren führt die UHG im Auftrag von Mitgliedern oder Nutzern private oder
dienstliche Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern oder Hörsaalabende) durch.
Diese Veranstaltungen werden mit eine Veranstaltungsabsprache protokolliert und gehen
zu 100% zu Lasten des Auftraggebers. Eine Bezuschussung aus den Mitgliedsbeiträgen
des Vereins ist unzulässig.
Die Nummer 6 regelt die Stornierungsbedingungen unabhängig vom Grund der
Stornierung bei der Durchführung von dienstlichen oder privaten Veranstaltungen im
Auftrag Dritter.
2. Veranstaltungen (Buffets, Tastings o.ä.)
Hierbei handelt es sich um alle Veranstaltungen, für die je nach angemeldeter Personenzahl
Speisen und Getränke eingekauft werden.
Erfolgt die Stornierung vor Bestellung der Ware, werden die Kosten für die Anzahl der
stornierten Personen in vollem Umfang erstattet.
Nach Bestellung/Einkauf der Ware ist eine Kostenerstattung nur möglich, wenn die stornierten
Plätze durch andere Interessierte Personen (z.B. Warteliste) übernommen werden. In dem Fall
erfolgt ebenfalls eine Kostenerstattung in vollem Umfang. Ist das nicht oder nur teilweise
möglich, kann keine oder nur eine teilweise Kostenerstattung erfolgen.
3. Eintrittspreise/Fahrtkosten (Theater, Führungen, Bahnfahrkarten o.ä.)
Hierbei handelt es sich um alle Aufwendungen für Veranstaltungen die durch die UHG im
Rahmen von z.B. Ausfahrten angeboten werden.
Da die Buskosten grundsätzlich pauschal durch das Vereinskonto übernommen werden,
betrifft sie diese Regelung nicht.
Erfolgt die Stornierung erst nach dem Kauf/der Bestellung von z.B. Eintrittskarten, kann eine
Rückzahlung der Kosten für stornierte Teilnehmende nur erfolgen, wenn die Karten o.ä. durchandere Personen (z.B. Warteliste) übernommen werden. Ist das nicht oder nur teilweise
möglich, kann eine Kostenerstattung nur im Rahmen der übernommenen Karten erfolgen.
4. Übernachtungen
Hierbei handelt es sich um Kosten, die im Rahmen einer mehrtägigen Ausfahrt für die
Übernachtung entstehen.
Die Buchung von Übernachtungen erfolgt durch die UHG grundsätzlich in der Anzahl der
Teilnehmenden. Eine Rückzahlung von Kosten ist grundsätzlich nur im Rahmen der
Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels möglich.
Sollte für eine Veranstaltung eine Warteliste existieren und die entsprechende Anzahl
Personen nachrücken, erfolgt eine Kostenerstattung für die Übernachtung in voller Höhe.
5. Allgemeines
Wenn bei einer angebotenen Veranstaltung Kosten aus mehreren Rubriken (2 bis 4)
entstehen, wird für jede Rubrik einzeln geprüft, welche Kostenerstattungen möglich sind.
Wenn eine Veranstaltung aus organisatorischen, personellen oder anderen Gründen
durch die UHG abgesagt wird, erfolgt eine vollständige Kostenerstattung.
6. Private/Dienstliche Veranstaltungen
Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, die die UHG im Auftrag Dritter (Mitglieder/Nutzer
der UHG) durchführt (z.B. Geburtstag, Hörsaalabend). Für jede dieser Veranstaltungen ist ein
Abspracheprotokoll zu erstellen.
Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltung oder Änderung der Personenzahl vor Bestellung
der abgesprochenen Waren, werden keine Kosten erhoben bzw. die Bestellung auf die
geänderte Personenzahl angepasst.
Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltung oder Änderung der Personenzahl später, wird
sämtliche bestellte Ware in Rechnung gestellt.
Wenn eine private/dienstliche Veranstaltung aus organisatorischen, personellen oder
anderen Gründen durch die UHG abgesagt wird, erfolgt eine vollständige
Kostenerstattung.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Beauftragung der UHG zur
Durchführung einer privaten/dienstlichen Veranstaltung erklären sich alle
Anmeldenden/Auftraggeber mit diesen Stornierungsbedingungen einverstanden.
