Stornierungsbedingungen

1. Grundsätzliches

a. Die UHG Munster Kaserne Panzertruppenschule e.V. bietet für Mitglieder und Gäste

vorbereitete Veranstaltungen und Ausfahrten an. Die Kosten und Zuschüsse aus den

Mitgliedsbeiträgen für Mitglieder (ggf. mit einer Begleitperson) und Gäste werden durch

den Vorstand in Absprache mit der Eventmanagerin und dem Heimfeldwebel festgelegt.

An diesen Veranstaltungen können grundsätzlich nur angemeldete Personen teilnehmen,

wobei Mitglieder bei der Anmeldung Vorrang vor Gästen haben, wenn die Personenzahl

begrenzt ist (z.B. Sitzplätze im Bus). Die anfallenden Kosten, die in der Regel im

Halbjahresheft ersichtlich sind oder beim Heimfeldwebel bzw. bei der Eventmanagerin

erfragt werden können, sind in voller Höhe bei der Anmeldung/Reservierung zu bezahlen.

Fixkosten wie z.B. Buskosten werden nach Festlegung durch den Vorstand durch das

Vereinskonto übernommen.

Die Nummern 2 bis 5 regeln die Stornierungsbedingungen unabhängig vom Grund der

Stornierung für die verschiedenen Veranstaltungen, so dass der UHG durch die

Stornierung von einzelnen oder mehreren Teilnehmenden kein finanzieller Schaden

entsteht.

b. Des Weiteren führt die UHG im Auftrag von Mitgliedern oder Nutzern private oder

dienstliche Veranstaltungen (z.B. Geburtstagsfeiern oder Hörsaalabende) durch.

Diese Veranstaltungen werden mit eine Veranstaltungsabsprache protokolliert und gehen

zu 100% zu Lasten des Auftraggebers. Eine Bezuschussung aus den Mitgliedsbeiträgen

des Vereins ist unzulässig.

Die Nummer 6 regelt die Stornierungsbedingungen unabhängig vom Grund der

Stornierung bei der Durchführung von dienstlichen oder privaten Veranstaltungen im

Auftrag Dritter.

2. Veranstaltungen (Buffets, Tastings o.ä.)

Hierbei handelt es sich um alle Veranstaltungen, für die je nach angemeldeter Personenzahl

Speisen und Getränke eingekauft werden.

Erfolgt die Stornierung vor Bestellung der Ware, werden die Kosten für die Anzahl der

stornierten Personen in vollem Umfang erstattet.

Nach Bestellung/Einkauf der Ware ist eine Kostenerstattung nur möglich, wenn die stornierten

Plätze durch andere Interessierte Personen (z.B. Warteliste) übernommen werden. In dem Fall

erfolgt ebenfalls eine Kostenerstattung in vollem Umfang. Ist das nicht oder nur teilweise

möglich, kann keine oder nur eine teilweise Kostenerstattung erfolgen.

3. Eintrittspreise/Fahrtkosten (Theater, Führungen, Bahnfahrkarten o.ä.)

Hierbei handelt es sich um alle Aufwendungen für Veranstaltungen die durch die UHG im

Rahmen von z.B. Ausfahrten angeboten werden.

Da die Buskosten grundsätzlich pauschal durch das Vereinskonto übernommen werden,

betrifft sie diese Regelung nicht.

Erfolgt die Stornierung erst nach dem Kauf/der Bestellung von z.B. Eintrittskarten, kann eine

Rückzahlung der Kosten für stornierte Teilnehmende nur erfolgen, wenn die Karten o.ä. durchandere Personen (z.B. Warteliste) übernommen werden. Ist das nicht oder nur teilweise

möglich, kann eine Kostenerstattung nur im Rahmen der übernommenen Karten erfolgen.

4. Übernachtungen

Hierbei handelt es sich um Kosten, die im Rahmen einer mehrtägigen Ausfahrt für die

Übernachtung entstehen.

Die Buchung von Übernachtungen erfolgt durch die UHG grundsätzlich in der Anzahl der

Teilnehmenden. Eine Rückzahlung von Kosten ist grundsätzlich nur im Rahmen der

Stornierungsbedingungen des jeweiligen Hotels möglich.

Sollte für eine Veranstaltung eine Warteliste existieren und die entsprechende Anzahl

Personen nachrücken, erfolgt eine Kostenerstattung für die Übernachtung in voller Höhe.

5. Allgemeines

Wenn bei einer angebotenen Veranstaltung Kosten aus mehreren Rubriken (2 bis 4)

entstehen, wird für jede Rubrik einzeln geprüft, welche Kostenerstattungen möglich sind.

Wenn eine Veranstaltung aus organisatorischen, personellen oder anderen Gründen

durch die UHG abgesagt wird, erfolgt eine vollständige Kostenerstattung.

6. Private/Dienstliche Veranstaltungen

Hierbei handelt es sich um Veranstaltungen, die die UHG im Auftrag Dritter (Mitglieder/Nutzer

der UHG) durchführt (z.B. Geburtstag, Hörsaalabend). Für jede dieser Veranstaltungen ist ein

Abspracheprotokoll zu erstellen.

Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltung oder Änderung der Personenzahl vor Bestellung

der abgesprochenen Waren, werden keine Kosten erhoben bzw. die Bestellung auf die

geänderte Personenzahl angepasst.

Erfolgt eine Stornierung der Veranstaltung oder Änderung der Personenzahl später, wird

sämtliche bestellte Ware in Rechnung gestellt.

Wenn eine private/dienstliche Veranstaltung aus organisatorischen, personellen oder

anderen Gründen durch die UHG abgesagt wird, erfolgt eine vollständige

Kostenerstattung.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Beauftragung der UHG zur

Durchführung einer privaten/dienstlichen Veranstaltung erklären sich alle

Anmeldenden/Auftraggeber mit diesen Stornierungsbedingungen einverstanden.